IBiS Poolmodell

1) Das Kolping Bildungswerk: Erfahrungen und Kompetenzen

Wir sind das Kolping-Bildungswerk Köln, eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung, anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Teil des weltweiten Kolpingwerks.
Unser Motto lautet: Zukunft braucht Bildung – Bildung braucht Zukunft.

Bereits seit dem Jahre 2003 sind wir vertrauensvoller Kooperationspartner von Schulen. Heute zählen wir zu unseren Kooperationspartnern die Stadt Köln, das Erzbistums Köln sowie die Städte Düsseldorf, Erftstadt, Bonn und Leverkusen. Dabei setzen wir für unsere Kooperationspartner auf Angebote aus einer Hand.

Unser Anliegen ist es, unser Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in enger Kooperation mit Schule und Eltern so zu gestalten, dass Kinder in ihrer Entwicklung begleitet werden, die Schule in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag unterstützt wird und die Kinder sich wohlfühlen. Das gelingt, wenn Unterricht und außerunterrichtliche Angebote und Aktivitäten sinnvoll miteinander verzahnt und auf die spezifischen Besonderheiten der Schule abgestimmt, in einem pädagogischen Gesamtkonzept zusammengeführt werden.

Das Kolping Bildungswerk, Köln ist seit August 2013 Träger von Schulbegleitung. Zurzeit arbeiten 46 Schulbegleiter an 7 Schulen. Wir arbeiten schwerpunktmäßig mit dem Poolmodell.

2) Auftrag und gesetzliche Grundlage

Jedes Kind hat einen individuellen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGBVIII/§§90,112 SGB IX. Diese gesetzliche Grundlage bleibt beim Poolmodell grundsätzlich unberührt, wird allerdings praktisch aus pädagogischen und systemischen Gründen aufgeweicht und in einem vereinfachten Verfahren in der Kooperation mit dem Sozial- und Jugendamt umgesetzt. Neben der gesetzlichen Grundlage ist das Rahmenkonzept der Stadt Köln des Modellprojekt Inklusive Bildung in Schule (IBiS vom 30.03.2018) Basis dieses Konzeptes.

3) Ziele, Zielgruppe

Die Zielgruppe von Inklusionsbegleitung sind Kinder und Jugendliche, die nach § 35a SGBVIII/§§90,112 SGB IX anspruchsberechtigt sind. Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche deren Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, anspruchsberechtigt. Die Hilfe wird von den Erziehungsberechtigten stellvertretend für ihre Kinder beantragt.

Ziel bzw. der Auftrag von Inklusionsbegleitung ist grundsätzlich die soziale Teilhabe am schulischen Leben (Unterricht und Ganztag) zu ermöglichen.

Dies geschieht beispielsweise durch:

  • Ganzheitliche Begleitung des Kindes während des gesamten Schultages, zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Phasen gemäß der Ziele des Hilfe-/Teilhabeplans
  • individuelle Unterstützung der Inklusion des Kindes in den Klassen- und Gruppenverband sowie in die Schulgemeinschaft durch Hilfestellungen bei der sozialen Interaktion und den Erwerb entsprechender Kompetenzen
  • Individuelle Assistenz während des Unterrichts oder der Angebote der OGS (z.B. Mittagessen/Lernzeit)
  • Unterstützung bei der Aufgabenstrukturierung, Kommunikation, Konzentration sowie beim Aufgabenverständnis
  • Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags
  • Begleitung während der Pausen, auf Ausflügen und Klassenfahrten sowie während des OGS-Ferienangebotes